Velo parkt mit Gleisanschluss

Velo- und Fussgängerbrücke beim Areal Wolf in Basel

Die neue Brücke verbindet das Wolf-Areal mit dem Naherholungsgebiet im Bereich des Wolfgottesackers sowie der geplanten Schule am Walkeweg. Ohne direkte Verbindung über das Gleisfeld der SBB müssten die Schulkinder den langen und viel befahrenen Weg über die Münchensteinerstrasse nehmen, kritisiert die BRK. Auch sei die Brücke für eine direkte Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle Dreispitz nötig. Die Fuss- und Velobrücke wird zwischen 200 und 240 Meter lang und kostet laut Schätzungen der SBB rund 30 Millionen Franken. Bisher war sie bloss als Vororientierung in den Plänen enthalten. Das soll sich mit der Kommissionsmotion der BRK ändern, die nun in den Grossen Rat kommt.

Motion: Motion Bau- und Raumplanungskommission betreffend Fuss- und Velobrücke «Güterbahnhof Wolf»

Velo- / Fussgängerbrücke über das Gleisfeld vom Areal Wolf (Gipsmodell mitte) zum Wolfsgottesacker (links) an der Grenze Kanton Basel-Stadt.
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Motion Brücke Wolf im Detail

Anlässlich der Beratung des Ratschlags «Areal Wolf» wurde deutlich, dass die Fuss- und Velobrücke von zentraler Bedeutung für die Entwicklung dieses Areals ist. Sie verbindet das Areal mit der Naherholung im Bereich des Wolfgottesackers und dem Schulraum am Walkeweg. Zudem ist sie notwendig für die sichere und direkte Fuss- und Veloerschliessung ab der S-Bahn-Haltestelle Dreispitz und trägt damit entscheidend zur verbesserten Anbindung an den ÖV bei.  

Die Fuss- und Velobrücke «Güterbahnhof Wolf» muss daher spätestens bis zum Beginn des Bezugs der Neubauten auf dem Baufeld A (Wohnhof) fertig gestellt werden. Gemäss Auskunft des BVD ist das für 2028 vorgesehenen. Falls bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Entwicklung der Gleisanlagen des Bahnknotens Basel SBB noch keine dauerhafte Brücke erstellt werden kann, ist die Brücke als Provisorium zu erstellen. Unabhängig davon, ob die Brücke als Provisorium oder als dauerhafte Infrastruktur gebaut wird, sind die Normen insbesondere betreffend Breite und Zugänge einzuhalten. Zudem ist die Schliessung der weiteren drei Netzlücken (Anbindung St. Alban-Ring, Anschluss Zeughausstrasse sowie Verbindung St. Jakob - Hexenweglein) voranzutreiben.  

Die geforderte Brücke «Güterbahnhof Wolf» führt gemäss Teilrichtplan über das Grundeigentum der Schweizerischen Bundesbahnen SBB und über eine Gleisanlage. Der Regierungsrat kann weder die SBB noch die zuständigen Stellen des Bundes zu einer Realisierung der Brücke resp. zur Erteilung der dafür notwendigen Zustimmung anhalten. Schon aus diesem Grund ist die Forderung nach der Realisierung der Brücke unzulässig.  

Die Forderung der Motion muss nicht so verstanden werden, dass der Regierungsrat bei der SBB und den zuständigen Stellen des Bundes um die notwendigen Genehmigungen für den Bau der Brücke ersucht oder durch weitere Massnahmen den Bau der Brücke vorantreibt.  

Die Forderung der Umsetzung der Fuss- und Velobrücke bis ins Jahr 2028 wirkt in fremdes Grundeigentum und in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates ein. Die Motion ist aufgrund dieser Erwägungen als rechtlich unzulässig anzusehen.  

Da die Brücke auf und/oder über der Gleisanlage zu stehen kommen soll, ist für ihre Baubewilligung zudem nicht der Kanton zuständig, sondern das Bundesamt für Verkehr (BAV). Gestützt auf Art. 18 Abs. 1bis des eidgenössischen Eisenbahngesetzes wird ein Plangenehmigungsverfahren (PGV) durchzuführen sein; das Bauprojekt wird vornehmlich nach Bundesrecht beurteilt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Planung und Genehmigung von Bauwerken im Bereich von Bahnanlagen lange dauern.  

Aufgrund der Bedeutung der Fuss- und Velobrücke "Güterbahnhof Wolf" will der Regierungsrat trotz aller Herausforderungen die Arbeiten zur Brücke priorisiert fortführen. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat bereits mit der Planung begonnen und mit der SBB als Betreiberin der betroffenen Gleisanlage und wichtigste Grundeigentümerin Kontakt aufgenommen. Die ersten Abklärungen mit der SBB zeigen, dass der Bau einer Brücke über den Güterbahnhof Wolf sehr komplex ist. Die bautechnischen Möglichkeiten für die Brücke sind wie oben erläutert von der Entwicklung des Gleisfeldes abhängig und Genehmigungsprozesse auf Bundesebene brauchen viel Zeit. Vor diesem Hintergrund ist eine Inbetriebnahme der Brücke bis 2028, also zeitgleich mit der geplanten Inbetriebnahme erster Gebäude auf dem Areal Wolf, nicht realistisch.    

 Wie der Regierungsrat in Kapitel 1 «Zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion» feststellt, wirkt die Forderung der Motion in fremdes Grundeigentum und in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates und ist deshalb rechtlich unzulässig. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat die Motion ab.   

Die verlangte Brücke ist aber bereits in den Teilrichtplänen Fuss- und Wanderwege sowie Velo enthalten. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat denn auch mit der Planung begonnen und mit der SBB als Betreiberin der betroffenen Gleisanlage und wichtigste Grundeigentümerin Kontakt aufgenommen. Das Anliegen der Motion soll deshalb als Anzug entgegengenommen werden. Die Behandlung als Anzug ermöglicht es auch, dem zeitlichen Aspekt Rechnung zu tragen, der durch die Komplexität der Situation des Güterbahnhofs und dem zu durchlaufenden Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene bedingt ist.  

Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme beantragen wir, die Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend «Fuss- und Velobrücke "Güterbahnhof Wolf"» dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen.  

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Quelle
Motion Bau- und Raumplanungskommission betreffend Fuss- und Velobrücke «Güterbahnhof Wolf»
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Südliche Durchwegung

Der Grosse Rat hat am 09.12.2020 den Ratschlag und Bericht der UVEK 19.0702.02 zur Sanierung der St. Jakobs-Strasse, zwischen Zeughaus und Kantonsgrenze BL verabschiedet. Auf diesem Abschnitt der wichtigen Veloroute von und nach St. Jakob und Anschluss nach Muttenz wurden Velomassnahmen beschlossen.  

 In seinem Zwischenbericht zum Anzug Thiriet und Konsorten vom 19. April 2023 hält der Regierungsrat fest, dass die Zulassung des Veloverkehrs auf dem Trottoir auch in Fahrtrichtung Bahnhof SBB nur mit grossem baulichen Aufwand möglich ist und damit als provisorische Massnahme nicht machbar ist. Der in der Vorstudie zum hier beschriebenen Projekt St. Jakobs-Strasse empfohlene neue Fuss-/Velosteg und der daran anschliessende Veloweg beseitigt den Engpass. Der anschliessende Fuss- und Radweg bietet eine attraktive Veloverbindung in Richtung St. Jakob und ermöglicht eine direkte, attraktive und sichere Anbindung des Areals Wolf für den Veloverkehr.  

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Quelle
Anzug Veloverbesserungsmassnahmen zur besseren Erschliessung des Güterbahnhofs Wolf
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Artikel zum Thema
«Aus einer städtebaulichen Idee wird endlich Architektur!» architekturbasel.ch am 28.3.2025
Besseren Erschliessung des Güterbahnhofs Wolf grosserrat.bs.ch am 4.2.2021
St. Jakobs-Strasse wird neugestaltet bazonline.ch am 18.6.2024
Parlament will raschen Bau einer Brücke beim Wolf-Areal nau.ch am 19.10.23

Geschrieben von VELOP.CH am Samstag Februar 25, 2023

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