Wer in der Innerstadt über einen eigenen Parkplatz verfügt, darf diesen mit seinem Auto jederzeit anfahren (siehe Zufahrtsbewilligung PDF). Wer hingegen nur über einen Veloabstellplatz verfügt hat Pech, er muss das Velo schieben. Selbst ausserhalb der Sperrzeiten bei Lieferverkehr sowie mitten in der Nacht. Velofahrende, welche Wohnung oder Arbeitsplatz anfahren, riskieren in der Fussgängerzone mit einer Ordnungstrafe bestraft zu werden. Uns scheint diese Praxis antiquiert.
.Jetzt aktiv werden! Schreibe dem zuständigen Amt einen Antrag!
Nachfolgenden Musterbrief für Bewohner der Innerstadt Basel. Bitte auf deine Bedürfnisse anpassen!
An: info.mfkbs@jsd.bs.ch
Subjekt: Antrag: Zufahrtsbewilligung für Velofahrer/-in mit Abstellplatz in der verkehrsberuhigten Zone
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Anwohner mit privatem Abstellplatz ist zur jederzeitigen Zufahrt mit dem Auto / Motorrad in die Kernzone der Innenstadt berechtigt. Von dieser Möglichkeit möchte ich auch als Velofahrer Gebrauch machen. Antrag: Bitte stellen Sie mir die Zufahrtbewilligung für mich als Velofahrer aus, damit ich diesen bei einer möglichen Verkehrskontrolle vorweisen und legal meinen Wohnort anfahren kann.
Für einen Bescheid danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Hans Mustermann
Hintergrund: Seit Einführung des neuen Verkehrsregimes in der Innenstadt erhalten Anwohner, die über einen privaten Parkplatz verfügen, unentgeltlich eine Zufahrtsbewilligung zugestellt. Das Gesetz sieht vor, dass die Anwohnerschaft mit privatem Abstellplatz zur jederzeitigen Zufahrt in die Kernzone der Innenstadt berechtigt ist. Die Behörde stellt der Anwohnerschaft auf Anmeldung eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten aus. Als Anwohnerschaft gelten Personen und Unternehmen, die in der Kernzone der Innenstadt wohnhaft oder geschäftsansässig sind, oder über einen privaten Abstellplatz in der Kernzone verfügen. Quelle: polizei.bs.ch