Der Kanton setzt sich trotz denkmalpflegerischen Vorbehalten des Heimatschutzes für eine provisorische Passerelle über das Gleisfeld West beim Bahnhof Basel SBB ein. Die als betrieblich notwendig deklarierte Passerelle beeinträchtigt aber die noch 2013 als schützenswert bewertete Gesamtwirkung. Das Bundesamt für Kultur wischt die Einsprache des Heimatschutzes vom Tisch, weil die Passerelle eben ein Provisorium sein würde.
Auch die Planungsgruppe Gundeldingen hat eine Einsprache gegen die Passerelle eingereicht, sofern keine gleichzeitig keine Velopasserelle gebaut würde. Der Kanton Basel-Stadt biete an, falls von der Einsprache abgesehen wird, sich im Gegenzug verpflichtet, eine Machbarkeitsstudie zu allen möglichen Veloquerungen vorzulegen. Nachdem die prov. Passerelle nun im Bau ist, führt der Kanton ins Feld, dass die Velopasserelle an den Bedenken des Denkmalschutzes zum Scheitern verurteilt wäre.
Argumente der Denkmalpflege sind stets dankenswert, im Fall einer Velopasserelle scheinen sie aber vorgeschoben.