Velo parkt mit Gleisanschluss

Kettenbrücke Aarau

Die Verkehrsführung am Brückenkopf der Neuen Kettenbrücke sorgt für akute Gefahr für Velofahrende. Die Stadt sieht keinen Handlungsbedarf schreibt die Aargauerzeitung nach fertigstellung der neuen Kettenbrücke. Kurzfristig sollen deutlichere Farbmarkierungen, eine klarere Velo-Signalisation und Aufklärung von Buschauffeuren und -chauffeusen, um die Situation verbessern. Gleichzeitig würde die Stadt mit dem Kanton als Bauherrn der Brücke Kontakt aufnehmen. Der soll dann die Velorouten in alle Richtungen priorisieren und so sicherer gestalten.

Die Neue Kettenbrücke bleibt wegen der gegebenen Strassenhierarchie eine für Auto priorisierte Transitstrasse. Raum für getrennte Weg fehlt. Es ist schlicht unbegreiflich, wie an dieser Lage bei einem Neubau einzig die Autofunktionalität zählt, die Fussgänger- und Velotauglichkeit hingegen nicht. Ein Steg für Fussgänger und Velo unter oder seitlich der Brücke würde Spaziergängern und gemütlichen Velofahrern eine attraktive Alternative bieten.

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Vision Velo- / Fussverkehr priorisierte Kettenbrücke mit emissionsfreien Querungsmöglichkeiten (rot)
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Die Neue Kettenbrücke ist formal ein Wurf. Die Gestaltung der Uferpartie ist auch sehr gut gelungen. Schön für Fussgänger, durch die Windschutzscheibe sind die Gestaltungselementen obsolet, die Brücke muss funktionieren. Ein verquerer Interessenkonflikt.
Das Veloweggesetz spielt hier hinein, dass in Zukunft solche Konflikte geregelt werden können, auch bei einer Kantonsstrasse K207. Der Kanton ist damit in der Pflicht das nötige Geld für die Umsetzung sicherere Velowege in die Hand zu nehmen. Das Velowegesetz schreibt dazu: Erfahrungsgemäss können viele Schwachstellen im Rahmen der ordentlichen Strassensanierungen behoben werden. Wo bis 2042 aber keine entsprechenden Arbeiten vorgesehen sind [wie hier bei der Neuen Kettebrücke] müssen die Massnahmen als gesondertes Projekt umgesetzt werden.

Auf eine Anfrage zur Veloverkehrsführung auf der Kettenbrücke antwortet der Stadtrats im März 2026: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mehrere Defizite mit erhöhtem Unfallrisiko festgestellt wurden, weshalb aus Sicht der Stadt klarer Handlungsbedarf besteht.

Eigentümer der Kettenbrücke ist der Kanton. Dementsprechend liegt die Planungshoheit nicht bei der Stadt. Ein Austausch mit dem Kanton (Sektion Sicherheit und Fachstelle Fuss- und Veloverkehr) und den damaligen Projektverantwortlichen ist im Q2 2026 geplant. Dabei sollen die Ergebnisse aus dem RSI-Bericht gemeinsam besprochen und Anpassungen in einem Gesamtkontext betrachtet werden. Ziel des Stadtrats ist es, mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu definieren.

Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Kantons. Der Zeitpunkt der Umsetzung wird daher im Anschluss an die beabsichtigte Besprechung im Q2 2026 und die weiteren Abklärungen durch den Kanton festgelegt. Der Stadtrat setzt sich dabei für eine zeitnahe Umsetzung der möglichen Verbesserungen ein. Quelle: aarau.ch/services (PDF)

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Geschrieben von VELOP.CH am Saturday January 6, 2024

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