«Ein Velo-Überholverbot wäre klar und leicht verständlich», erklärt SVP-Nationalrat Bruno Walliser. «Zudem würde sie gerade dort wirken, wo Velofahrende besonders gefährdet sind.» Der SVP-Mann weiss bei seinem Vorstoss eine überparteiliche Velo-Fraktion hinter sich schreibt blick.ch am 17.6.2019
Bruno Walliser selbst ist begeisterter Radsportler und war früher Vorstandsmitglied von Swiss Cycling. Zu den Mitunterzeichnern seines Vorstosses gehören SP-Nationalrat Matthias Aebischer BE als Präsident von Pro Velo Schweiz, der frühere Radprofi und jetzige FDP-Nationalrat Rocco Cattaneo TI als Präsident des europäischen Radsportverbands oder Grünen-Nationalrat und VCS-Vorstandsmitglied Michael Töngi LU. Das Veloüberholverbot existiert bereits in Deutschland, Österreich und anderen nordischen Ländern.
Die Stellungsnahme des Bundesrates am 28.8.2019 wörtlich: Die Sicherheit von Velofahrenden im Strassenverkehr ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. In seiner Antwort auf die Interpellation Töngi Unfallgefahr für Velofahrende in Kreiseln senken. Massnahmen des Bundes?, nennt der Bundesrat geeignete Massnahmen, welche zur Verbesserung der Situation in Kreiseln beitragen können. Die Analyse des Unfallgeschehens mit Velobeteiligung zeigt zudem, dass sich knapp 60 Prozent der Unfälle beim Einbiegen in den Kreisel ereignen, dort hätte ein Überholverbot kaum Wirkung.
Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer müssen beim Überholen von Velofahrenden besonders Rücksicht nehmen. Bereits heute gelten klare Regeln, wie die besondere Rücksichtnahme und Übersicht beim Überholen (Art. 35 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01) oder die Mässigung der Geschwindigkeit bei der Einfahrt in einen Kreisel (Art. 41b Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, VRV; SR 741.11). Insbesondere mit der sinnvollen Möglichkeit, im Kreisel vom Rechtsfahrgebot abzuweichen (Art. 41b Abs. 3 VRV), liegt es in den Händen der Velofahrenden, ein Überholmanöver zu verunmöglichen und damit gefährliche Situationen zu vermeiden. Einen wichtigen Ansatzpunkt sieht der Bundesrat beim Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und der Einhaltung bestehender Regeln. Neue Regeln einzuführen, ohne das Potenzial bestehender Regeln auszuschöpfen, erachtet der Bundesrat als nicht zielführend. Der Bundesrat beobachtet jedoch weiterhin die Situation und Wirkung der eingeleiteten Massnahmen.
Nebst den Kreiseln erhöhen auch Infrastrukturbauten zur Umsetzung des BehiG.-Gesetzes beim ÖV die Gefährdung der Velos. Haltekanten werden neu 28 cm hoch gebaut, da ist Abstandhalten geboten. Die Verkehrsplaner raten darum Velo zum mittig zwischen den Geleisen Fahren. Solche Veloregeln sind Auto nicht bekannt oder gewöhnungsbedürftig. Was ist mit der Signalisation? Selbst in aktuellen Ratgebern des ASTRA sind keine Empfehlung zum Aufstellen von Signalen zur Velosicherheit zu finden, die Velolobby ist ratlos. Als Anregung präsentiert VELOP.CH ein Markierungs-Package als Beitrag für sicheres Passieren von Kap-Haltestellen: