
Gemeinden können für Abstellanlagen an Bahnhöfen mit Bundesbeiträgen rechnen, nicht nur über Agglomerationsprogramme, sondern auch mit solchen der Bahn. Die SBB unterstützt Gemeinden mit einem Leitfaden.

Abstellanlagen und Velostationen an Bahnhöfen dienen in erster Linie der Kundschaft der Bahn oder von Geschäften, die am Bahnhof verortet sind. Die SBB schätzt, dass rund 10 Prozent der Bahnkund:innen mit dem Velo anund/oder abreisen.
Eine Mitfinanzierung derartiger Abstellanlagen mit Mitteln der Bahn scheint daher gerechtfertigt. In Frage kommen Gelder aus dem Bahninfrastrukturfonds BIF, die vom Bundesamt für Verkehr den Transportunternehmen (TU) zur Verwendung ausbezahlt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Eigenmittel der TU selbst.
Letztlich entscheiden somit die TU, ob und wie sie Gelder für Abstellanlagen einsetzen. Da in der Regel die Standortgemeinden für die Schaffung von Veloabstellanlagen zuständig sind, hat nun die SBB einen Leitfaden publiziert, wie die Gemeinden Abstellanlagen an Bahnhöfen schaffen und an Bahngelder gelangen können. Eine Mitfinanzierung durch die SBB ist nur möglich, wenn die Abstellplätze durch Bahnkund:innen oder Kundschaft von Bahnhofgeschäften genutzt werden. Sie kann maximal 50 Prozent der Investitionskosten betragen. Im Gegenzug will die SBB bei der Gestaltung mitreden. Der Beitrag der SBB an bewachte Velostationen besteht darin, das Grundstück an zentraler Lage zur Verfügung zu stellen und zusammen mit den Städten und Partnern nach Lösungen zu suchen, wie Colette Manella von der Abteilung Erste Letzte Meile der SBB präzisiert.
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Auch der Bund ist daran, Richtlinien für die Beanspruchung von BIF-Geldern für Veloabstellanlagen zu definieren. Gerhard Zwahlen vom Bundesamt für Verkehr nannte am Infotreffen Velostationen im vergangenen September die wichtigsten Voraussetzungen. Grundlage ist ein regionales Velokonzept, das den Bedarf an Plätzen nachweist. Je nach Lage, Ausstattung und Nutzung der Anlage kann ein Eisenbahnunternehmen einen Interessensbeitrag von maximal 50 Prozent der Kosten gewähren. Dies bis zu einem Kostendach, das abhängig ist von Erfahrungswerten, der Art der Anlage und dem Betriebsmodell. Nach wie vor steht auch die Unterstützung aus dem Agglomerationsverkehrsfonds, der durch Mineralölgelder alimentiert wird, offen. Für Städte ausserhalb von Agglomerationen sprudelt diese Quelle jedoch nur in Ausnahmefällen. Nicht möglich ist zudem eine Doppelfinanzierung aus den beiden Bundes-Fonds. Für Gemeinden, die sich konkret über die Finanzierungsmöglichkeiten von Abstellanlagen bei Bahnhöfen informieren wollen, bieten die SBB-Abteilungen «Erste Letzte Meile» und «Immobilien» Unterstützung.